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Dichtheitsprüfungen

Wie ist der Ablauf der Dichtheitsprüfung?

Im ersten Schritt einer Dichtheitsprüfung wird festgestellt, in welcher Wasserschutzzone sich Ihre Immobilie befindet, um festzulegen, ob eine Prüfung nach DIN 1986 Teil 30 (Optische Inspektion) oder nach DIN 1610 (mit Luft oder Wasser) durchgeführt werden muss.

Danach werden die Abwasserleitungen mittels Hochdruckspülgerät und ggf. mit Motorspiralmaschine gereinigt, um Ablagerungen zu beseitigen und freie Sicht auf die Rohrleitungen zu bekommen. Anschließend werden die Abwasserleitungen mit der Kamera auf Schäden untersucht und diese dokumentiert. Auch bei der Prüfung nach DIN 1610 wird die Rohrleitung gereinigt und mit der Kamera inspiziert, um die Rohrleitungslänge und Rohrdurchmesser für die Verlustmenge bestimmen zu können.

Die Kamera-Inspektion dient auch zur Prüfung auf Schäden an Rohrleitungen, die eine physikalische Prüfung nicht bestehen würden.

Werden solche Schäden festgestellt, muss das Abwassersystem instandgesetzt werden. Wurden aber bei der Kamera-Inspektion keine Schäden festgestellt oder Ihre Abwasserleitungen und Schächte im Anschluss bereits instandgesetzt, kann eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Diese kann mit Wasser- oder Luftdruck erfolgen.

Hierfür werden die Abwasserleitungen mit Absperrblasen verschlossen und anschließend entweder mit Wasser oder Luft befüllt, bis ein bestimmter Druck aufgebaut ist. Dann muss eine bestimmte Zeit dieser Druck aufrechterhalten werden und dabei wird die Verlustleistung gemessen. Hierbei müssen die vorgeschriebenen Toleranzen eingehalten werden, damit die Rohrleitung die Dichtheitsprüfung besteht.

Bestandteile der Unterlagen für die Kommunen sind:

Bei der optischen Inspektion:

Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehörige Schächte – vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Anlagen zur Bescheinigung:

  • Bestandsplan/Lageplan
  • Fotodokumentation der Örtlichkeit
  • CD / DVD mit Befahrungsvideo
  • Haltungs-/Schachtbericht

Bei der physikalischen Prüfung:

Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehörige Schächte – vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Anlagen zur Bescheinigung:

  • Bestandsplan/ Lageplan
  • Fotodokumentation der Örtlichkeit
  • Prüfprotokolle Luft/ Wasser